Sie verwenden einen veralteten Browser. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Anwendungsbereich
2 Zahlungsbedingungen
3 Urheberrechte
4 Vertragsbeendigung
5 Seminare und Weiterbildung
Die nachfolgenden Regelungen 5. a) bis 5. b) gelten ausschließlich bei Seminaren und Weiterbildungsmaßnahmen der bze GmbH.
a) Anmeldungen Anmeldungen sind in Textform möglich. Jede Anmeldung wird von der bze GmbH schriftlich durch Einladung bestätigt und ist erst dann für beide Parteien verbindlich. Die Teilnehmerzahlen sind begrenzt. Bei Überbelegung bietet die bze GmbH einen Ersatztermin an.
b) Absage/Rücktritt Die bze GmbH kann vom Vertrag zurücktreten, z.B. wenn eine vom Veranstaltungstyp abhängige Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, die Veranstaltung wegen Krankheit des Dozenten oder aus technischen Gründen ausfallen muss. Die bze GmbH wird vor einer Ausübung ihres Rücktrittsrechtes versuchen, die Veranstaltung auf einen anderen Termin und/oder einen anderen Veranstaltungsort umzubuchen, sofern dies möglich ist. Änderungen werden unverzüglich mitgeteilt. Absagen der Vertragspartner der bze GmbH müssen schriftlich erfolgen. Bei Absage bis spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden keine Teilnehmergebühren in Rechnung gestellt. Für Absagen, die bis spätestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der bze GmbH eingehen, wird die Hälfte der Teilnehmer-gebühren in Rechnung gestellt. Bei Absagen innerhalb der letzten 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichtteilnahme werden die vollen Teilnehmergebühren fällig. Maßgebend ist jeweils der Eingang der schriftlichen Absage bei der bze GmbH. Der Vertragspartner hat jederzeit die Möglichkeit, einen geeigneten Ersatzteilnehmer aus seinem Unternehmen zu benennen.
6 Haftung
7 Erfüllungsort, Gerichtsstand
8 Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich das in der Bundesrepublik Deutschland gültige Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Wareneinkauf vom 11.04.1980 ist ausgeschlossen. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Vertragspartners aus dem mit der bze GmbH geschlossenen Vertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung der bze GmbH. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform. Sollten diese Bestimmungen teilweise rechtsunwirksam oder lückenhaft sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich in diesen Fällen, die unwirksamen Bestimmungen durch eine ihrem wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende wirksame Bestimmung zu ersetzen.